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Keine Einsparungen auf Kosten der Betroffenen von sexualisierter Gewalt!
2. Juli 2025
Seit 2013 ist das Ergänzende Hilfesystem (EHS) und damit auch der Fonds Sexueller Missbrauch (FSM) eine bedeutsame Unterstützung für Menschen, die in ihrer Kindheit oder Jugend sexualisierte Gewalt im familiären Bereich erlebt haben. Obwohl das EHS und der FSM zentrale Bestandteile des Unterstützungssystems sind, wird beides nach dem 31.12.2028 nicht fortgeführt.
Erstanträge von Betroffenen sexualisierter Gewalt sind mittlerweile nicht mehr möglich und ab dem 19. März 2025 eingegangene Anträge werden nicht mehr bewilligt. Dies triff in großem Ausmaß auch weibliche Opfer sexueller Gewalt.
Betroffenen darf eine solche Unterstützungsleistung nicht verwehrt werden! Der Fonds Sexueller Missbrauch muss dauerhaft fortgeführt und strukturell abgesichert werden.
IMMA e.V. schließt sich den Forderungen von BAG FORSA, bff, BKSF, DGfPI und WEISSER RING an.