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Das Förderprogramm Barrierefreiheit ärztlicher Praxen in München

23. September 2025

Das Förderprogramm Barrierefreiheit ärztlicher Praxen in München

Menschen mit Behinderungen sind regelmäßig insbesondere mit Zugangsbarrieren zu ärztlichen Praxen konfrontiert, dadurch in ihrer Versorgung gefährdet und in der freien Arztwahl eingeschränkt. Die medizinische Regelversorgung in München soll durch die Förderung der Barrierefreiheit ärztlicher Praxen inklusiver werden. Der gleichberechtigte Zugang zu Leistungen des Gesundheitssystems nach den Vorgaben der UN-BRK soll damit verbessert werden.

Das Förderprogramm Barrierefreiheit ärztlicher Praxen der Landeshauptstadt München (LHM) soll zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) im Gesundheitswesen auf kommunaler Ebene beitragen. Von Barrierefreiheit profitieren nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern alle Menschen. Sie ist ein Qualitätskriterium für eine moderne, ärztliche Praxis.

Dafür unterstützt die Landeshauptstadt München ärztliche Praxen mit einem einmaligen Sachkostenzuschuss in Höhe von bis zu 20.000 Euro. Insgesamt wird dafür eine Fördersumme von 200.000 € zur Verfügung gestellt.

Das Förderprogramm wurde in Zusammenarbeit mit dem Sozialreferat der Landeshauptstadt München entwickelt und eng mit der Behindertenbeauftragten und dem Behindertenbeirat der Landeshauptstadt München abgestimmt.

Die Antragsphase läuft vom 15.09.2025 bis zum 31.12.2027.

Weitere Informationen zum Förderprogramm, den Voraussetzungen und der Antragstellung können online über folgenden Link eingeholt werden:

https://stadt.muenchen.de/infos/barrierefreie_praxen.html

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