Mirembe Wohnprojekt

2.1. Frauenspezifische und interkulturelle Einzelfallhilfe

Bezugsbetreuung

Mindestens einmal wöchentlich findet ein Einzelberatungsgespräch zwischen den Bewohnerinnen und der jeweiligen Bezugsbetreuerin statt. Je nach individuellem Hilfebedarf können beispielweise folgende Themen Inhalt der Einzelberatung und Begleitung sein:

  • medizinische Anbindung: Vermittlungen und Kooperationen mit und zu medizinischen Fachdiensten;
  • therapeutische Anbindung: Vermittlung in zusätzliche (trauma)therapeutische Angebote und Maßnahmen sowie ggf. in psychologische und/oder psychiatrische Behandlungen;
  • Kooperationen und Austausch mit dem entsprechenden Fachpersonal, (z.B. mit Ärztinnen, Therapeutinnen, Behörden, Ämtern und sozialen Einrichtungen)
  • Stabilisierung: die in der Therapie erlernten Methoden zur inneren Stabilisierung sollen im Alltag angewandt, geübt und verinnerlicht werden;
  • Aufbau von Handlungsfähigkeit: Unterstützung der Bewohnerinnen dabei, ihre individuellen inneren Ressourcen (schützende und fördernde Kompetenzen) und äußeren Ressourcen (z.B. soziale Kontakte) auszubauen und ihre Handlungsmöglichkeiten wahrzunehmen;
  • Vermittlung der Bewohnerinnen und ihrer Kinder in Kinderbetreuungs-, Bildungs-, Beschulungs- oder andere Qualifizierungsmaßnahmen sowie in Arbeit;
  • Fachberatung zu frauenspezifischen Themen, wie weibliche Beschneidung, Menschenhandel, Zwangsverheiratung, etc. ;
  • Das Thema Mutter-Kind-Bindung ist Bestandteil der Fachberatung, das Kindeswohl steht hier im Vordergrund;
  • Asylspezifische Beratung in Kooperation mit Rechtsanwält*innen
  • Begleitungen: gerade bei neu angekommenen Frauen* und bei erheblicher psychischer und physischer Belastung benötigen sie eine besondere Unterstützung. Je nach individueller, fachlicher Einschätzung werden Frauen* auf Wunsch zu bestimmten, für sie wichtigen Terminen begleitet;
  • Krankenbesuche: Im Falle von stationären Krankenhausaufenthalten werden die Frauen*, je nach Möglichkeit, von Mirembe-Fachkräften besucht;
  • Sprache: wenn die Sprachkenntnisse der Bezugsbetreuerinnen und Klientinnen nicht ausreichen, werden ausschließlich geschulte und weibliche Sprachmittlerinnen hinzugezogen;
  • Unterstützung beim Ausfüllen von Formularen und Anträgen;
  • Zielvereinbarungsgespräche: In einem sechsmonatigen Turnus wird in einem „Bilanzgespräch“ der Stand der Zielerreichung zusammen mit der Bewohnerin festgestellt. Die Überprüfung der Ziele dient für die Bewohnerin der Bewusstmachung der eigenen Stärken und Kompetenzen und der Wahrnehmung der positiven Veränderung. Zudem wird der individuelle Schutz- und Unterstützungsbedarf hierbei regelmäßig und partizipativ reflektiert;

Ein Angebot für:
Besonders schutzbedürftige geflüchtete Frauen* und ihre Kinder (nach der EU-Aufnahmerichtlinie, Art. 21)