Mirembe Wohnprojekt

2. Beratung und Betreuung

Die besonderen Problemlagen der Zielgruppe wie frühe Entwurzelung, Traumatisierung durch sexuelle und häusliche Gewalt, Krieg, Verfolgung und Flucht verursachen oftmals ein breites Spektrum an psychologischen Auffälligkeiten und Beeinträchtigungen. Chronische Traumafolgen wie Schmerzen, Angstzustände, Panikattacken, Beziehungsstörungen, Selbstwertkonflikte, Scham- und Schuldgefühle, Depressionen, Gewaltausbrüche und Orientierungslosigkeit belasten betroffene Frauen* meist erheblich.

Bedeutsam für die Arbeit bei Mirembe ist ein klinisches Wissen um diese Auffälligkeiten, das bedeutet insbesondere das Wissen um die Symptome, Auswirkungen und Therapiemöglichkeiten bei Trauma, den posttraumatischen Belastungssymptomen und den komorbiden Störungen wie Angst, Depressionen und Veränderungen der Persönlichkeit. Frauen* mit einer akuten oder chronischen Traumatisierung bedürfen langfristiger und regelmäßiger Betreuung. Sie brauchen Rückzugsmöglichkeiten und eine Tagesstruktur. Ziel ist dabei nicht zwangsläufig die Aufdeckung der traumatischen Erlebnisse, sondern vielmehr kommen stabilisierende und entlastende Interventionen zur Anwendung, die auf ein Wiedererlangen des subjektiven Gefühls der Kontrolle über die Symptome und eine Erhöhung der Selbstwirksamkeit im Alltag zielen.

Auch ein entwicklungspolitisches Grundwissen über bestimmte Herkunftsländer von geflüchtete Frauen* sowie Fachkenntnisse über Menschenrechtsverletzungen, frauenspezifische Riten, Praktiken und religiöse Weltanschauungsbilder sind ein Grundbaustein für die Arbeit mit den geflüchteten Menschen.

Die Mirembe - Fachkräfte sind über frauen- und traumaspezifische Hintergründe geschult und legen ein besonderes Augenmerk auf einen kultursensiblen Umgang mit dem Klientel. Aufgrund der Vorgeschichten der Bewohnerinnen wird besonders darauf geachtet, dass weibliche Fachkräfte, z.B. Ärztinnen, Psychologinnen oder Dolmetscherinnen, mit den Frauen* arbeiten.

Ein Angebot für:
Besonders schutzbedürftige geflüchtete Frauen* und ihre Kinder (nach der EU-Aufnahmerichtlinie, Art. 21)