Beratungsstelle

Grundlagen

  • Die Angebote der Beratungsstelle sind kostenfrei. Die Inanspruchnahme ist grundsätzlich freiwillig.
  • Die Beratungsstelle steht allen Mädchen* und jungen Frauen*, sowie Müttern, Vätern, Freunden, Großeltern und anderen Bezugspersonen offen, unabhängig von kultureller, ethnischer oder religiöser Zugehörigkeit, körperlichen und geistigen Fähigkeiten oder sexueller Identität.

Anonymität und Schweigepflicht:

  • Wir stehen unter Schweigepflicht. Unsere Schweigepflicht endet bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung und unter bestimmten Bedingungen auch bei Kindeswohlgefährdung.
  • Zu Zwecken der Qualitätssicherung behalten wir uns vor, über Beratungs- und Therapieverläufe in der Supervision und Intervision zu reflektieren.

Ziele:

  • Mädchen* und junge Frauen* erfahren in der Beratungsstelle Schutz- und Freiräume und erleben parteiliche Unterstützung.
  • Mädchen* und junge Frauen* erweitern ihre Kompetenzen und vergrößern ihr Spektrum von Handlungs- und Problemlösungsstrategien. Sie werden in ihrer Alltags- und Lebensbewältigung unterstützt, kennen ihre Ressourcen und Fähigkeiten und können diese vermehrt nutzen. Methoden der Stabilisierung sind angepasst an das jeweilige Setting angewandt worden.
  • Die Mädchen* und jungen Frauen* beschreiben ihre Situation und Befindlichkeit als verbessert. Verhaltenssymptome und Haltungen, die Leiden verursachen und die Beziehung zur Umwelt stören sind abgebaut. Konflikte sind bearbeitet. Neue Verhaltensweisen sind vorstellbar und entwickelt.
  • Mädchen* und junge Frauen* wissen um unterschiedliche Rollen und Lebensentwürfe von Mädchen* und Frauen* und entwickeln ihre eigene Zukunftsperspektive. Sie sind aufgeklärt über strukturelle Benachteiligungen aufgrund von Geschlecht, sexueller Identität, kulturellem Hintergrund und Behinderung und können ihre Lebenssituation damit in Zusammenhang bringen.
  • Bezugspersonen sind sensibilisiert und informiert zum Thema Gewalt und sind in die Lage versetzt adäquat mit dem Mädchen*/der jungen Frauen* umzugehen, geeignete Interventionen zu planen und ggfs. Schutzmaßnahmen einzuleiten.
  • Ziel unserer Arbeit ist es, tragfähige Beziehungen zu Mädchen* und jungen Frauen* aufzubauen. Wir begleiten und unterstützen, solange es nötig ist und sehen es als unsere Aufgabe an, Mädchen* und jungen Frauen* zu einer selbst bestimmten Teilhabe an der Gesellschaft zu verhelfen.
  • Fachkräfte treffen aufgrund der Beratung als insoweit erfahrene Fachkraft nach §8a SGB VIII eine angemessene Entscheidung zum Vorgehen bei Kindeswohlgefährdung.

Arbeitsweise:

  • Unsere Angebote sind niedrigschwellig angelegt. Wir bemühen uns um eine Terminvergabe binnen einer Woche.
  • Wir sind einem humanistischen Menschenbild verpflichtet und arbeiten unabhängig von unseren Einzelqualifikationen nach einem bindungsorientierten und traumatherapeutischen Ansatz.
  • Unsere Arbeit basiert auf einem parteilichen Arbeitsansatz.
  • Eltern und andere Bezugspersonen werden darin unterstützt, ihrem Erziehungsauftrag nachkommen zu können.
  • Auf Wunsch können sich jugendliche Mädchen* elternunabhängig beraten lassen. Die Anonymität der Ratsuchenden wird auf Wunsch gewahrt.
  • Wir wollen den Blick schärfen für die Gewaltbetroffenheiten von Mädchen* und deren Folgen, sei es durch sexualisierte Gewalt oder miterlebte Partnerschaftsgewalt im häuslichen Umfeld, von der in der Regel die Mutter betroffen ist.
  • Die Sensibilität für spezifische Lebenslagen von Mädchen* und jungen Frauen* mit Migrationshintergrund, Behinderung oder lesbischer Lebensweise ist uns ein Anliegen.

Zusammenarbeit:

  • Die Kooperation und Vernetzung mit Einrichtungen der Kinder-, Jugend-, und Behindertenhilfe sowie mit psychosozialen, juristischen und medizinischen Fachkräften ist ein wichtiger Bestandteil unserer Arbeit. Ziel ist der Aufbau eines präventiv wirksamen Netzwerkes bzw. eine koordinierte fallbezogene Zusammenarbeit.

Rechtliche Grundlagen:

  • Rechtliche Grundlage der Angebote sind Kinder und Jugendhilfegesetz KJHG §74 i.V.M. §§1,2 3 4, 8, 8a, 9, 11, 13 (1), 28, 29, 35a, 41 SGB VIII.
  • Folgende Stadtratsbeschlüsse bilden die Grundlage unserer Arbeit:
  • Leitlinien für geschlechtsspezifische differenzierte Kinder- und Jugendhilfe
  • Leitlinien für eine interkulturell orientierte Kinder- und Jugendhilfe
  • Leitlinien für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung
  • Häusliche Gewalt: Maßnahmen für einen besseren Schutz und effektivere Hilfe für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen* und Kinder