Leitlinien

3. Schutzkonzept von IMMA e.V.

I. Präambel

Seit ihrer Gründung im Jahr 1985 hat sich IMMA e.V. für den Schutz vor Gewalt an Mädchen* und jungen Frauen* eingesetzt. Wissenschaftliche Studien haben nachgewiesen, dass Gewalt jeglicher Art die Lebens- und Entwicklungsgrundlage von Kindern und Jugendlichen nachhaltig verändert und somit ihrer Seele und ihrem Körper großen Schaden zufügen kann. Mädchen* und junge Frauen* sind aufgrund der Geschlechterhierarchie mehr von Gewalt und sexuellen Übergriffen insbesondere in der Familie und in Beziehungen betroffen als Jungen. IMMA legt deshalb besonderen Wert darauf, dass Mädchen* und junge Frauen* einen umfassenden Anspruch auf Sicherheit, Schutz, besondere Fürsorge und Unterstützung haben. Das Leitbild von IMMA legt das Eintreten für ein selbstbestimmtes und gewaltfreies Leben für Mädchen* und junge Frauen* als zentrale Vision fest.

Im Zuge der stetigen fachlichen Weiterentwicklung hat IMMA das vorliegende Schutzkonzept verfasst. Es soll das Recht der Mädchen* und jungen Frauen* auf eine gewaltfreie Erziehung und Unterstützung in einem institutionellen geschützten Rahmen gewährleistet werden. Der Schutz des Kindeswohls ist ein Merkmal sowie Bestandteil des Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrages der Einrichtungen von IMMA. Deshalb haben die Mitarbeiterinnen eine besondere Verantwortung, jegliche Form von Gewalt in den Räumen der IMMA bzw. im Rahmen der Betreuung/Beratung zu thematisieren. Die Arbeit an der Beendigung der Gewalt hat oberste Priorität.

Des Weiteren wollen wir mit dem Schutzkonzept den Mitarbeiterinnen - soweit es möglich ist - Orientierung und Handlungssicherheit geben. Wir wollen vermitteln, dass der Umgang mit Nähe und Distanz, mit Sexualität, mit dem Austesten der jungen Menschen ihrer Wirkung und Grenzen Bestandteile der pädagogischen (Beziehungs)Arbeit mit den Mädchen* und jungen Frauen* sind. Dass die Mitarbeiterinnen Grenzverletzung aufmerksam wahrnehmen und in der Einrichtung ein Klima der Offenheit besteht – im Sinne von „Besprechen können“ von uneindeutigen oder sexuell gefärbten Situationen - ist auch ein Ziel der Arbeit an diesem Konzept. Reflexions- und Gesprächsbereitschaft müssen aktiv praktiziert werden, damit Prävention und Intervention von Gewalt in der Einrichtung tatsächlich gelebt werden kann. Wir hoffen, dass sich dieser Geist durch das vorliegende Konzept weiterträgt.


II. Rechtliche Grundlagen

IMMA e.V. verpflichtet sich, in ihren Räumen Gewaltfreiheit herzustellen und zu sichern. Dabei sind handlungsleitend:

  • die UN Kinderrechte
  • das Grundgesetz, Artikel 2
  • das Bundeskinderschutzgesetz
  • das SGB VIII insbes. §§ 1; 8; 8a; 9, 72a und 78 f
  • die Vorschriften zur Betriebserlaubnis nach § 45 – 48 SGB VIII
  • die strafrechtlich relevanten Gesetze, insbesondere §§ 171; 174; 174c; 176; 177; 180; 182; 225

III. Definition von Gewalt

„Von Gewalt wird dann gesprochen, wenn einem Menschen gegen dessen Willen ein Verhalten oder Tun aufgezwungen wird: bis hin zur physischen Überwältigung oder gar Vernichtung.“ Im soziologischen Sinn ist Gewalt eine Quelle der Macht. Im engeren Sinn wird darunter häufig eine illegitime Ausübung von Zwang auf mehreren Ebenen verstanden. Auf der persönlichen Ebene wird der Wille dessen, über den Gewalt ausgeübt wird, missachtet oder gebrochen. Auf der Handlungsebene werden die verschiedenen Formen von Gewalt angedroht oder ausgeübt. Formen von Gewalt sind:

  • Psychische Gewalt
  • Physische Gewalt
  • Sexuelle Gewalt

Gewalttätige Handlungen und Grenzverletzungen können sowohl auf eine einzelne Person oder mehrere Personen ausgerichtet sein, als auch von einer oder mehreren Personen ausgehen. Auf der Beziehungsebene werden die Abhängigkeit und das Vertrauen des Kindes/Jugendlichen ausgenutzt. Wesentlich für die Wahrnehmung von Gewalt ist eine Sensibilität dafür, wo Gewalt beginnt.


IV. Institutionelle Strukturen und Regeln

Bereits 2008 hat IMMA unter Einbezug ihrer Mitarbeiterinnen Leitsätze und Standards entwickelt. Diese Leitsätze und Standards sind als gemeinsame Grundlage der unterschiedlichen Arbeitsfelder von IMMA e.V. zu verstehen. Sie bieten Orientierung in Haltungsfragen, sowie verbindliche Richtlinien für Interventionen und Maßnahmen. Die internen Leitsätze und Standards dienen als Arbeitsgrundlage für das Schutzkonzept. Die für Prävention und Intervention relevanten Aspekte finden sich in diesem Schutzkonzept wieder.

1. Personalebene

1.1. Leitungsstruktur

IMMA e.V. zeichnet sich durch Vielfalt und hohe Fachlichkeit in ihren Einrichtungen aus. Die Führungskräfte von IMMA e.V. gestalten die lebendige und kreative Kultur sowie die Umsetzung der Visionen des Leitbilds. Wichtig ist ihnen ein hohes Maß an Flexibilität und Innovationskraft, um den Verein jeweils an die sich verändernden gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Strukturen anzupassen. Ihr Führungsstil ist von Fürsorge, Respekt, Verbindlichkeit und Zuverlässigkeit geprägt. Sie ermutigen und leben den offenen Dialog bei gleichzeitiger Klarheit der Befugnisse. Die Verbindung von Vertrauen, Ehrlichkeit und Respekt ist Grundlage der Zusammenarbeit. Die Führungskräfte kommunizieren klar und verständlich und sorgen somit für Transparenz („Führungsverständnis IMMA e.V.“, siehe Anhang). In ihrer Richtlinienkompetenz tragen Führungskräfte dafür Sorge, dass rechtliche Rahmenbedingungen eingehalten und in der Gestaltung von Arbeitsabläufen etc. den Leitsätzen und Standards Rechnung getragen werden.

1.2. Teamstruktur

Die Mitarbeiterinnen der IMMA schätzen und pflegen ein offenes und kollegiales Arbeitsklima, weil es dazu beiträgt, Gelegenheitsstrukturen und Missbrauch in Einrichtungen zu verhindern. Hierfür sind ein regelmäßiger kollegialer Austausch, Freude an der Arbeit und konstruktive Kritikfähigkeit grundlegende Voraussetzungen. Sowohl die Einrichtungsleitungen als auch die Teams achten auf Überlastung oder Überarbeitung der Kolleginnen und unterstützen sich gegenseitig in ihrem anspruchsvollen Arbeitsalltag. In den Teamsitzungen findet ein kontinuierlicher und transparenter Austausch über die betreuten und beratenen Mädchen*/jungen Frauen* und der Gruppensituation statt. In regelmäßigen und bei Bedarf einberufenen Fallbesprechungen sowie in Supervisionen werden Fälle reflektiert und gemeinsam Lösungsstrategien erarbeitet.

1.3. Bewerbungsverfahren und Arbeitsverträge

  • Neue Mitarbeiterinnen werden im Vorstellungsgespräch zum Themenkomplex Gewalt und Kindeswohlgefährdung, ihren Haltungen und bisherigen Erfahrungen im Umgang damit befragt („Bewertungsbogen Bewerbungsgespräch“, siehe Anhang)
  • Mitarbeiterinnen, Praktikantinnen und Ehrenamtliche müssen vor Arbeitsantritt und dann alle fünf Jahre ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen
  • Bei Vertragsunterzeichnung wird der Verhaltenskodex („Richtlinien zur Prävention von Gewalt und sexueller Gewalt bei IMMA e.V.“, siehe Anhang) zur Kenntnisnahme mit ausgehändigt und unterschrieben
  • Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen erhalten vor Beginn ihres Engagements eine Einführung in pädagogische Standards („Leitfaden für Ehrenamtliche in der IMMA Zufluchtstelle“, siehe Anhang)

1.4. Information und Fortbildung

  • Das Schutzkonzept befindet sich in der Einführungsmappe für neue Mitarbeiterinnen
  • Das Schutzkonzept ist Teil der IMMA internen Basisqualifizierung
  • IMMA unterstützt und fördert die konzeptionelle Weiterentwicklung und die Qualifizierung der Mitarbeiterinnen insbesondere hinsichtlich der Präventionsaufgaben und der Bearbeitung von Gewalt und Kindeswohlgefährdungen
  • In den Einrichtungen finden regelmäßig Supervision und Intervision in den Teams statt

1.5. IMMA-Standards zur Falldokumentation

Seit Ende 2010 gibt es in der IMMA Standards zur Falldokumentation, die für alle Einrichtungen individuell erstellt wurden. Die Standards bieten Orientierung und stellen eine verbindliche Struktur dar. Eine lückenlose und standardisierte Falldokumentation erleichtert das Vorgehen in Verdachtsmomenten. („Dienstanweisung zur Falldokumentation bei IMMA e.V., siehe Anhang)

2. Pädagogische Ebene

2.1. Umgang der Mitarbeiterinnen mit den Mädchen* und jungen Frauen*

Die Mitarbeiterinnen sind sich des Machtgefälles zwischen Fachfrau* und Mädchen* bewusst und handeln dementsprechend. Sie nutzen ihre Rolle und Funktion nicht aus, um unangemessene Nähe oder sexuelle Kontakte zu den Mädchen* herzustellen. Sie sind besonders aufmerksam gegenüber sexistischem, diskriminierendem und gewalttätigem verbalen oder nonverbalen Verhalten. Außerdem nutzen sie die ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten um dieses Verhalten zu unterbinden. Sie legen ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung und die Akzeptanz von Grenzen bei den Mädchen* sowie bei sich selbst.

Jede Form persönlicher Grenzverletzungen wird bewusst wahrgenommen und offen angesprochen. Die Sexualisierung von beruflichen Kontakten durch die Mitarbeiterin ist in jedem Fall unzulässig. Sexualisierte Kontaktangebote von Seiten der Mädchen* und jungen Frauen* müssen thematisiert und fachlich geeignet bearbeitet werden. Jede sexuelle Handlung mit Schutzbefohlenen ist eine strafbare Handlung mit entsprechenden disziplinarischen und strafrechtlichen Folgen. Auch bei erhärtetem Verdacht auf Gewalt jeglicher Art werden disziplinarische Schritte eingeleitet. Außerdem unterhalten die Mitarbeiterinnen keine privaten Kontakte zu den Mädchen* und jungen Frauen* außerhalb der Einrichtung und auch nicht nach Beendigung der Betreuung bzw. Beratung (vgl. „Richtlinien zur Prävention von Gewalt und sexueller Gewalt bei IMMA e.V.“ im Anhang).

2.2. Partizipation der Mädchen*

IMMA fördert die Partizipation der von ihr betreuten und beratenen Mädchen*, da eine von Mädchen* mitgestaltete Atmosphäre dazu beiträgt, Missbrauch in den Einrichtungen zu verhindern. Die Mädchen* gestalten Prozesse im Rahmen der institutionellen Möglichkeiten mit, um in einem sicheren und fairen Umfeld zu sein, das den Bedürfnissen aller gerecht wird. Soziale Kompetenzen fördern wir durch geeignete Maßnahmen. Die Mädchen* werden in ihrem Selbstbewusstsein und in ihrer Selbstbehauptung gestärkt und soziale sowie demokratische Spielregeln werden eingeübt. Jede Einrichtung verfügt auf Grund der unterschiedlichen Settings (Einzel-Gruppe, Komm-Gehstruktur, Beratung, stationäre Unterbringung, Altersgruppen) über ein Repertoire von unterschiedlichen Methoden und Maßnahmen zur Partizipation der Mädchen* und jungen Frauen*.

2.3. Beschwerdemanagement

Die Mitarbeiterinnen sind aufgrund des oben erwähnten Machtgefälles zwischen betreuten Mädchen* und Fachfrauen* offen für Beschwerden, Kritik, Anregungen, Ideen und Wünsche der Mädchen*. Es existieren eine Kultur von offener Kommunikation und ein konstruktiver Umgang mit Kritik. Die Mädchen* haben die Möglichkeit sich bei Beschwerden über Mitarbeiterinnen direkt an die Einrichtungsleitung oder eine Mitarbeiterin ihres Vertrauens zu wenden. Sie werden über diese Möglichkeit im Rahmen des jeweiligen Hilfe – bzw. Beratungsbeginns informiert (Erstgespräch, Aufnahmeverfahren, Regelverträge, Informationsblätter). Für anonyme Beschwerden steht ein Kummerkasten zur Verfügung. Mitarbeiterinnen und Klientinnen können sich bei Beschwerden an die zuständige Behörde (Heimaufsicht, Regierung von Oberbayern) wenden.

  • Sowohl in den Einzelgesprächen als auch im Rahmen der Gruppenarbeit befragen die Mitarbeiterinnen die Mädchen* und jungen Frauen* regelmäßig, ob es Kritik und Beschwerden gibt.
  • Raum für Diskussion und Auseinandersetzung mit den Mädchen* ist gewährleistet und Beschwerden werden ernst genommen.
  • Konflikte zwischen Mädchen* werden von den Mitarbeiterinnen aktiv aufgegriffen und je nach Setting bearbeitet.

2.4. Gewaltprävention und Umgang mit Gewalt im pädagogischen Alltag

Die Einrichtungen von IMMA e.V. betreuen primär Mädchen* und junge Frauen* mit Gewalterfahrungen und daraus resultierendem besonderen Schutzbedarf. Deshalb ist jegliche Form von Gewalt in den Räumen von IMMA sowie im Rahmen der Betreuungen/Beratungen untersagt und wird pädagogisch aufgegriffen und bearbeitet. Gewaltprävention ist ein Grundbaustein des pädagogischen Handelns. Dazu gehören auch sexualpädagogische Konzepte für jede IMMA-Einrichtung, die das jeweilige Setting, das Aufgabenspektrum und die Möglichkeiten der pädagogischen Arbeit in der Einrichtung berücksichtigen (siehe Anhang).

IMMA sieht es als ihren pädagogischen Auftrag Mädchen* dabei zu unterstützen gewaltfrei zu leben und gewaltfreie Konfliktlösungsstrategien zu erlernen. Für die pädagogische Arbeit mit Mädchen* und jungen Frauen*, die Gewalt ausüben, liegen für alle Einrichtungen gültige IMMA-interne Standards, die Haltung und Zielrichtung der pädagogischen Arbeit als fachliche Orientierung benennen, vor (siehe Anhang). In den stationären Einrichtungen verpflichten sich die Bewohnerinnen im Regelvertrag bzw. der Wohnvereinbarung zur Gewaltfreiheit. Während ihres stationären Aufenthalts in der IMMA lernen die Mädchen* einen adäquaten Umgang miteinander im Alltag: Eine gewaltfreie Sprache zu verwenden, einen angemessenen Umgang mit Frustration und Autoaggression, sowie die Fähigkeit sich gegenüber anderen abzugrenzen. Dennoch auftretende Gewalt wird sofort aufgegriffen und pädagogisch bearbeitet. Konflikte werden ad hoc im Einzelfall geklärt bzw. an den Gruppenabenden besprochen. Auch das sexualpädagogische Konzept berücksichtigt diese Themen in Bezug auf sexuell diskriminierende Ausdrucksweisen etc.

Folgende Methoden kommen im pädagogischen Alltag mit den Mädchen* zum Tragen: Das Führen von Betreuungsgesprächen und themengebundenen Einzelgesprächen, Moderation und Anleitung von Konfliktklärungsgesprächen zwischen Mädchen* (moderieren und anleiten), thematische Arbeit am Gruppenabend sowie Pflege von Gemeinschaftsritualen (z.B. gemeinsame Abendessen, Weihnachten, Geburtstage, Ferienaktionen, Abschiedsrituale).

Bei den ambulanten Angeboten wird vorwiegend im Einzelsetting mit den Mädchen* und jungen Frauen* gearbeitet. Die Betreuungen finden sowohl in den Räumen von IMMA als auch im öffentlichen Raum oder häuslichen Umfeld der Betreuten, Beratungen zumeist ausschließlich bei IMMA statt. Im Rahmen der ambulanten Betreuung wird daher mit den Klientinnen je nach Auftrag bzw. Anlass an folgenden Themen im Kontext von Gewaltprävention gearbeitet:

  • adäquate Äußerung von Bedürfnissen und Wünschen
  • Aufbau von Selbstwert und Selbstbehauptung
  • Schulung von Wahrnehmung und Körpersprache
  • Finden und Weiterentwickeln von persönlichen Ressourcen
  • Angemessener Umgang mit Frustration und Autoaggression
  • Früherkennung und Vermeidung von Konfliktsituationen
  • Gewaltfreie Sprache
  • Gewaltfreie Konfliktlösungsstrategien
  • Abgrenzung gegenüber grenzüberschreitendem Verhalten
  • Umgang mit körperlich Überlegenen und Gruppenzwängen

Kommt es im Gruppensetting (z.B. Ferienfahrten, erlebnispädagogische Maßnahmen, offene Treffs, fortlaufende Gruppenangebote) zu gewalttätigen Konflikten, werden diese aufgegriffen und zeitnah geklärt. Bei Bedarf und je nach Konzeption der Einrichtung wird der Vorfall im Anschluss an die Gruppenaktivität mit dem einzelnen Mädchen* vertieft und weiterbearbeitet.


V. Maßnahmen zur Interventionen

1. Vorgehen bei tätlichen Übergriffen

Jeglicher Form von Gewalt oder Missbrauch in der Einrichtung wird zeitnah und angemessen begegnet. Dies gilt auch für Verdachtsfälle. Dazu hat IMMA Handlungsleitfäden für das konkrete Vorgehen entwickelt („Handlungsleitfaden bei Verdachtsfällen von sexueller Gewalt gegenüber Schutzbefohlenen“, siehe Anhang).

1.1 Innerinstitutionelle Gewalt

Der Handlungsleitfaden zum Vorgehen bei vermuteter oder erwiesener Gewalt in den Einrichtungen von IMMA berücksichtigt folgende Ebenen:

  • Bei Betreuten untereinander
  • Bei Personal gegenüber Betreuten
  • Bei Betreuten gegenüber Personal
  • Bei Personal gegenüber Personal

Die Verfahrensregeln zum Vorgehen bei vermuteter oder erwiesener Gewalt in den Einrichtungen von IMMA berücksichtigen folgende Aspekte:

  • Wahrnehmung des Schutzauftrages für Kinder und Jugendliche
  • Information / Umgang mit den Personensorgeberechtigten
  • Wahrnehmung der Fürsorgepflicht gegenüber allen Mitarbeiterinnen
  • Krisenmanagement für die Einrichtungen
  • Aufarbeitung innerhalb der Einrichtungen
  • Ggfs. Einleitung von Rehabilitationsmaßnahmen

1.2 Gewalt außerhalb der Einrichtung während eines stationären Aufenthalts

Erfährt ein Mädchen außerhalb der Einrichtung aber während ihres stationären Aufenthalts Gewalt, erfolgt unverzüglich eine Meldung an die Heimaufsicht nach dem Leitfaden der Regierung von Oberbayern §45 Abs. 2 SGB VIII „besondere Vorkommnisse“. Bei Minderjährigen ist zu überprüfen, ob außerdem eine Meldung nach §8a SGB VIII notwendig ist.

2. Vorgehen bei Kindeswohlgefährdung bzw. besonderen Vorkommnissen

  • Bei Kindeswohlgefährdung orientiert sich das Vorgehen am Ablaufplan der Münchner Grundvereinbarung zu §8a SGB VIII (siehe Anhang)
  • Die Heimaufsicht wird nach dem Leitfaden der Regierung von Oberbayern §45 Abs. 2 SGB VIII „besondere Vorkommnisse“ informiert (siehe Anhang)
  • Des weiteren liegt eine IMMA-interne Dienstanweisung zur Schweigepflicht und zur Meldung besonderer Vorkommnisse vom 15.10.2012 vor (siehe Anhang)


Folgende IMMA-Mitarbeiterinnen waren an der Erarbeitung des Schutzkonzeptes beteiligt: Astrid Siegmann, Carmen Jörg, Hanne Güntner, Maria Bayr-Link, Lisa Tiebel, Sabine Wieninger