SchrittWeise
2. Betreutes Einzelwohnen
Wir bieten Frauen* mit psychischer Erkrankung die Unterstützung an, die sie benötigen, um ein selbständiges und eigenverantwortliches Leben im eigenen Wohnraum führen zu können. Die Betreuung erfolgt durch eine erfahrene Mitarbeiterin als feste, verlässliche Bezugsperson.
Ziel des bedarfsorientierten, ambulanten Betreuten Einzelwohnens ist es, psychisch erkrankte Frauen* ab 21 Jahren in ihrer psychosozialen Stabilisierung und Entwicklung sowie bei der Reaktivierung ihrer Fähigkeiten und Selbsthilfepotenziale zu unterstützen, um sie zu einer selbständigen Lebensbewältigung und Teilhabe am Leben in der sozialen Gemeinschaft zu befähigen.
Hierzu gehören, der individuellen Lebenssituation angepasste, Unterstützung, Hilfen und Beratung in den fünf Teilhabebereichen:
- Aufnahme und Gestaltung persönlicher und sozialer Beziehungen, z.B. Angebote im Bereich der Kontaktaufnahme und -pflege, Hilfen zur Entwicklung und Förderung von sozialen Kompetenzen.
- Selbstversorgung und Wohnen; z.B. Angebote zur Alltagsstrukturierung, Versorgung im hauswirtschaftlichen und persönlichen Bereich, Wohnfähigkeit, Finanzwesen und behördlichen Angelegenheiten.
- Unterstützung bei der Integration in Arbeit, arbeitsähnliche Tätigkeiten, Ausbildung; z.B. Angebote zur beruflichen Orientierung, Begleitung bei Schwierigkeiten bei Konflikten und Überforderungssituationen am Arbeitsplatz.
- Tagesgestaltung, Freizeit, Teilnahme am gesellschaftlichen Leben; z.B. Angebote zur selbständigen Freizeitgestaltung, zum Aufbau einer Tagesstruktur, Stärkung von eigenen Interessen und Hilfe bei deren Umsetzung, Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen.
- Umgang mit den Auswirkungen der psychischen Erkrankung bzw. seelischen Behinderung; z.B. Angebote im Einzel- und Gruppensetting zur Gesundheitsfürsorge, Auseinandersetzung mit der psychischen Erkrankung, Umgang mit der eigenen Gefühlswelt, Stärkung von Selbstwert und Selbstvertrauen, Umgang mit Krisen und deren Auswirkungen.
Die Aufnahme erfolgt über die Eingliederungshilfe nach §§ 53, 54 SGB IX durch den Bezirk Oberbayern. Der Wohnraum kann von IMMA e.V. zur Verfügung gestellt werden.
Ein Angebot für:
junge Frauen* ab 21 Jahren