Imara Wohngruppe
Grundlagen
Was sind unsere Ziele?
Unsere Ziele sind eine umfassende Persönlichkeitsstabilisierung, Verselbstständigung und eine erfolgreiche Integration in die Gesellschaft.
Wie arbeiten wir?
- motivierend und beziehungsorientiert
- mit tagesstrukturierenden Maßnahmen
- gerichtet auf Selbst-, Mitbestimmung und Partizipation
- kulturell sensibel und mädchenparteilich
- kooperativ, mit allen relevanten Einrichtungen und Bildungsträgern
- eng kooperierend mit Ärzten und Therapeuten
Wer kann sich an uns wenden?
- Jugendämter
- Familiengerichte
- Schutz-, Inobhut-, und Clearingstellen
- Erstaufnahmeeinrichtungen für Asylsuchende
- Sozialbürgerhäuser
- Vormundschaften
- Rechtliche Beistände
Bei Fragen oder Interesse zu unserer Betreuungsform, stehen wir anderen Fachkräften und auch privaten Personen gerne zur Verfügung. Die Platzzuweisung erfolgt über das zuständige Jugendamt.
Rechtliche Grundlagen unserer Betreuungsarbeit
- Hilfen nach § 27 ff i.V.m. § 34 SGB VIII
- Hilfen für junge Volljährige nach § 41 i.V.m. § 34 und 35a SGB VIII
- Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung, § 8a SGB VIII
- Zusammenarbeit mit dem Jugendamt im Rahmen des Hilfeplanverfahrens nach § 36 SGB VIII