Beratungsstelle

6. Psychosoziale Prozessbegleitung

Die Psychosoziale Prozessbegleitung bietet verletzen Zeuginnen*

  • eine professionelle Unterstützung im Strafverfahren
  • Informationen über den Ablauf eines Strafverfahrens und Abläufen vor Gericht
  • Wissen über Rechte, Pflichten und Aufgaben der am Verfahren Beteiligte
  • Begleitung zur Hauptverhandlung
  • Zugang zu Zeuginnen*betreuungsmaßnahmen
  • Nachbereitung und Reflexion des Prozesses

Die Begleitung durch die psychosoziale Prozessbegleitung ist bei Beiordnung durch das Gericht kostenlos.

Die Prozessbegleiterin hat keine rechtliche, therapeutische oder beraterische Funktion und führt keine Gespräche über den Sachverhalt.

Ziel ist die Reduzierung von Stress, Ängsten und Belastungen im Strafverfahren und die Herstellung von Sicherheit und Stabilität für die Betroffene als „Opferzeugin“.

Ein Angebot für:

Mädchen* und junge Frauen* bis 27 Jahre, die Betroffene von Sexual- und Gewaltstraftaten sind.